In vielen europäischen Ländern gilt eine Winterreifenpflicht, teilweise jedoch mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen, z. B. hinsichtlich des Zeitraums. Während es dazu in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe gibt (Faustregel: zwischen Oktober und Ostern), müssen Winterreifen in Finnland vom 1. Dezember bis zum 28. Februar genutzt werden. In Großbritannien, Griechenland, Dänemark und anderen Ländern gibt es hingegen keine Winterreifenpflicht. Informieren Sie sich vor einer Reise ins Ausland über die dort herrschenden Vorschriften im Hinblick auf die Bereifung.
Seit 2010 besteht in Deutschland eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Sie basiert auf § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) und besagt, dass bei winterlichen Witterungsbedingungen - Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte, Reifglätte - nur mit Winterreifen gefahren werden darf.
Die Anforderungen an Pkw-Reifen für den Wintereinsatz in Deutschland wurden zum 01.06.2017 neu geregelt. Sie sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 36 festgelegt:
„Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen […], durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) […] gekennzeichnet sind."
Außerdem wird die Beschriftung „M+S" für eine Übergangszeit noch als Nachweis für die Wintertauglichkeit anerkannt.
Für die erforderlichen Kennzeichnungen gelten folgende Fristen:
Alle bis zum 31. Dezember 2017 produzierten Reifen, die mit „M+S"/„M&S"/„M.S." gekennzeichnet sind, gelten in Deutschland noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen. Alle ab dem 01. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem Schneeflockensymbol (Alpine-Symbol / 3PMSF-Symbol) ausgestattet sein, damit sie in Deutschland für den Einsatz bei winterlichen Straßenverhältnissen zugelassen sind.
Maßgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum (DOT-Nummer).
Zusammengefasst dürfen bei Eis und Schnee ab 01. Juni 2017 nur Reifen mit Schneeflockensymbol benutzt werden. Die bis dahin vorgeschriebenen M+S-Reifen werden bis 30. September 2024 noch als Winterreifen anerkannt, wenn sie vor dem 01. Januar 2018 produziert wurden. Oftmals befinden sich beide Kennzeichnungen gleichzeitig auf einem Reifen.
Vor der Verwendung des Schneeflockensymbols/Alpine-Symbols müssen die Reifen in einem Standardtest ihre Leistungsfähigkeit auf schneebedeckter Fahrbahn nachweisen. Grundlage ist ein einheitliches Prüfverfahren unter Winterbedingungen mit festgelegten Testkriterien. Nur wenn ein Pkw-Reifen im Vergleich zu einem standardisierten Referenzreifen mindestens 7 % bessere Werte liefert, darf er mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet werden. Mit dem Schneeflockensymbol können auch Ganzjahresreifen versehen werden, sofern sie die Anforderungen erfüllen.
Für die Kennzeichnung „M+S"/„M&S"/„M.S." gibt es kein vorgegebenes Testverfahren. Das Alpine-Symbol gilt daher als einziger objektiver Nachweis für die Wintereignung.
Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister) hinsichtlich Winterreifen:
Verstoß | Bußgeld (Euro) | Punkte | Fahrverbot |
Fahren ohne wintertaugliche Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte |
60 | 1 | Nein |
… mit Behinderung anderer | 80 | 1 | Nein |
… mit Gefährdung anderer | 100 | 1 | Nein |
… mit Unfallfolge | 120 | 1 | Nein |
Halter, die die Inbetriebnahme eines Kfz mit unzulässiger Bereifung angeordnet oder zugelassen haben | 75 | 1 | Nein |
Aber Achtung, ohne Winterreifen kann es bei einem Unfall seitens der Versicherung Probleme geben! Einem Unfallverursacher könnte u. U. grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, was entsprechende Konsequenzen auf den Kasko-Versicherungsschutz haben könnte.
(Quellen: StVO, Bußgeldkatalog StVO, StVZO, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Hier finden Sie die gesetzlichen Regelungen in anderen europäischen Ländern.
Land | Winterreifenpflicht | Schneeketten | Spikesreifen |
---|---|---|---|
Albanien | Keine | Keine | Keine |
Belgien | Keine gesetzliche Pflicht | Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. | Erlaubt von 1. November - 31. März bei Bussen und Fahrzeugen bis 3,5 t (und Anhänger); Montage auf allen Rädern erforderlich. Tempolimit 90 km/h (Autobahn / Schnellstraßen mit 2 Spuren), bzw. 60 km/h (alle anderen Straßen); Aukleber am Heck mit Geschwindigkeit "60" erforderlich. |
Bosnien-Herzegowina | Pflicht von 15. November - 15. April. M+S-Reifen / Winterreifen sind mind. auf den Antriebsrädern zu montieren. | Erlaubt | Nicht erlaubt |
Bulgarien | Situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Wetterbedingungen (Eis, Glätte, Schnee). Die Pflicht gilt nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Winterreifen müssen auf allen Rädern montiert werden. | Erlaubt und kann durch Beschilderung angeordnet werden; Tempolimit 50 km/h. | Nicht erlaubt |
Dänemark | Keine gesetzliche Pflicht | Erlaubt | Erlaubt von 1. November - 15. April; auf allen Rädern zu montieren. |
Deutschland |
Situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Wetterverhältnissen sind Winterreifen (mit Schneeflocken-/Alpine-Symbol) Pflicht. ab 60 Euro |
Nur erlaubt bei spezieller Beschilderung; Tempolimit 50 km/h. |
Nicht erlaubt Außer in einer 15 km breiten Zone entlang der österreichischen Grenze (ausgeschlossen sind Autobahnen) |
Estland | Winterreifenpflicht je nach Wetterbedingungen von ca. 1. Dezember und 1. März. | Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. | Erlaubt von 1. Oktober - 1. März. |
Finnland | Winterreifenpflicht von 1. Dezember - 28. Februar (M+S-Reifen). | Erlaubt, wenn Schneeketten keine Beschädigung der Fahrbahn erzeugen. | Erlaubt von 1. November - erster Montag nach Ostern zulässig; Spikesreifen sind auf allen Rädern zu montieren. |
Frankreich | Keine gesetzliche; Winterreifen (M-S-Symbol) können aber durch spezielle Straßenbeschilderung angeordnet werden. | Erlaubt und kann durch Beschilderung angeordnet werden; Tempolimit 50 km/h. | Erlaubt von den Samstag vor 11. November - letzten März-Sonntag bei Fahrzeugen bis 3,5 t. Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, Aufkleber mit Tempolimit am Heck erforderlich. |
Griechenland | Keine gesetzliche Pflicht | Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. | Nicht erlaubt |
Großbritannien | Keine gesetzliche Winterreifenpflicht | Erlaubt, wenn Schneeketten keine Beschädigung der Fahrbahn erzeugen. | Erlaubt, wenn die Straßen nicht beschädigt werden (nur winterliche Wetterbedingungen). |
Irland | Keine gesetzliche Pflicht; werden Winterreifen verwendet, müssen diese auf allen Rädern montiert werden. | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
Island | Winterreifenpflicht je nach Wetterbedingungen von ca. 1. November - 14. April. | Erlaubt, wenn die Verwendung erforderlich ist. | Erlaubt; Tempolimit von 90 km/h |
Italien | Von 15. November - 31. März können Winterreifen auf bestimmten Straßenabschnitten kurzfristig durch extra Beschilderung zur Pflicht werden (bei winterlichen Wetterbedingung). Auf bestimmten Strecken, z.B. Aosta - Tal herrscht eine Winterreifenpflicht von 15. Oktober - 15. April (Winterreifen oder Schneeketten). | Erlaubt, Schneeketten oder Winterreifen können durch Beschilderung angeordnet werden. Tempolimit mit Schneeketten 50 km/h. | Erlaubt von 15. November und 15. März bei Fahrzeugen bis 3,5 t; Spikereifen sind auf allen Rädern (auch bei Anhängern) zu montieren. Höchstgeschwindigkeit 120 km/h (Autobahnen), bzw. 90 km/h (Landstraßen). Spritzschutz ist erforderlich (bei ausländischen PKW nur empfohlen). |
Kroatien |
Keine allgemeine Pflicht; Winterreifen (M-S-Symbol) können aber zwischen November und April bei winterlichen Wetterbedingungen angeordnet werden (Mitführen einer Schneeschaufel und Schneeketten für die Antriebsräder erforderlich). |
Erlaubt und müssen im Fahrzeug mitgeführt werden (mind. für die Antriebsräder). Bei Glätte oder 5 cm Schnee sind Schneeketten Pflicht; generelle Pflicht in der Region Lika / Gorski Kotar. | Nicht erlaubt |
Lettland | Winterreifenpflicht von 1. Dezember bis 1. März für PKW (und Anhänger) bis 3,5 t. | Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. | Erlaubt von Oktober - April. |
Liechtenstein | Keine gesetzliche Winterreifenpflicht; bei winterlichen Straßenverhältnissen werden Winterreifen empfohlen. | Erlaubt und kann durch Beschilderung angeordnet werden; Tempolimit 50 km/h. | Erlaubt von ca. 1. November - 30. April bei Fahrzeugen bis max. 3,5 t. Spikesreifen müssen auf allen Rädern montiert sein. Nicht erlaubt auf Autobahnen / Schnellstraßen; . Tempolimit 80 km/h; Aukleber mit Tempolimit am Heck erforderlich. |
Litauen | Winterreifenpflicht von 10. November - 1. April. | Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. | Im Winter erlaubt; Aufkleber am Heck erforderlich. |
Luxemburg | Pflicht bei winterlichen Wetterbedingungen (Schnee, Glatteis, Frost, ...). | Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. | Erlaubt von 1. Dezember - 31. März; Montage auf allen Rädern erforderlich. Tempolimit max. 90 km/h (Autobahnen), bzw. 60 km/h (alle anderen Straßen); Aufkleber mit Tempolimit am Heck erforderlich. |
Malta | Keine | Keine | Keine |
Mazedonien | Winterreifenpflicht von 15. November - 15. März bei Fahrzeugen von bis 3,5 t. Schwere Fahrzeuge müssen mit Winterreifen fahren oder alternativ Schneeketten für die Antriebsräder mitführen. Reisebusse und Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen eine Schneeschaufel mitführen. | Erlaubt; Tempolimit mit Schneeketten von 70 km/h. | Nicht erlaubt |
Montenegro | Winterreifenpflicht von 15. November - 31. März. | Erlaubt und kann auf einigen Strecken notwendig sein. | Nicht erlaubt |
Niederlande | Keine gesetzliche Pflicht | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
Norwegen | Keine gesetzliche Pflicht; Empfehlung bei winterlichen Wetterbedingungen mind. für die Antriebsräder Schneeketten mitzuführen. Winterreifen sind an allen Rädern zu montieren. | Erlaubt und Fahrzeuge über 3,5 t müssen Schneeketten im Winter dabei haben (Einreise ohne Schneeketten kann verweigert werden). | Erlaubt von 1. November - Sonntag nach Ostern; Spikesreifen sind auf allen Rädern zu montieren. Auf bestimmten Strecken müssen Fahrzeuge mit Spikesreifen ein extra Ticket lösen, fahren ohne Ticket kostet ein Bußgeld von ca. 97 €. |
Österreich |
Winterreifenpflicht von 1. November - 15. April für Fahrzeuge bis 3,5 t bei winterlichen Straßenverhältnissen. M+S-Reifen an allen Rädern oder alternativ das Mitführen von Schneeketten für mind. die Antriebsrädern. Schwere Fahrzeuge brauchen mind. auf einer Antriebsachse Winterreifen (Mindestprofl 6 mm. Bußgeld bei Verstößen: 35 € bzw. bis zu 5.000 € bei Gefährdung des Straßenverkehrs. |
Erlaubt und Verwendung kann bei Fahrzeugen bis 3,5 t ohne Winterreifen von 1.November - 15. April bei Schnee / Eis vorgeschrieben sein. Empfohlenes Tempolimit von 50 km/h. | Erlaubt von 1. Oktober - 31. Mai bei Fahrzeugen bis max. 3,5 t; Spikereifen sind auf allen Rädern zu montieren. Tempolimit 80 km/h (Landstraßen) bzw. 100 km/h (Autobahnen / Schnellstraßen; Aufkleber am Heck ist erforderlich. Spikes mit max. 2 mm über der Reifenlauffläche sind erlaubt. |
Polen | Keine gesetzliche Pflicht | Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. | Nicht erlaubt |
Portugal | Keine gesetzliche Pflicht | Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. | Nicht erlaubt |
Rumänien | Keine gesetzliche Pflicht | Erlaubt, das Mitführen wird empfohlen. | Nicht erlaubt |
Russland | Winterreifen oder Spikereifen (insb. in Sibieren) werden empfohlen. | Erlaubt | Nicht erlaubt |
Serbien | Winterreifenpflicht von 01. November - 1. April bei winterlichen Wetterbedingungen (Eis, Schnee) für Fahrzeuge bis 3,5 t. Schwere Fahrzeuge müssen eine Schneeschaufel dabei haben. | Erlaubt und müssen bei entsprechender Wetterlage oder Beschilderung montiert werden. | Nicht erlaubt |
Schweden |
Winterreifenpflicht von 1. Dezember - 31. März für Fahrzeuge (+ Anhänger) bis 3,5 t, wenn winterliche Wetterbedingungen vorliegen (M-S-Reifen). Mitführen von Frostschutzmittel und Schneeschaufel sind Pflicht. |
Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. | Erlaubt von je nach Wetterlage von ca. 1. Oktober - 15. April (Ausnahmen: Stockholm, Uppsala und Gothenburg); Spikesreifen sind auf allen Rädern zu montieren. Max. 50 Spikes pro 1m Reifen Abrollumfang. |
Schweiz |
Keine gesetzliche Winterreifenpflicht; Empfehlung von Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen (ohne Winterreifen ggf. Mithaftung oder Geldbuße bei Verkehrsbehinderung). |
Erlaubt und müssen bei entsprechender Wetterlage oder Beschilderung montiert werden. | Erlaubt (bis 3,5 t) von 1. November - 30. April; Spikesreifen sind auf allen Rädern zu montieren. Auf Autobahnen / Schnellstraßen nicht erlaubt; Tempolimit max. 80 km/h (Aukleber am Heck erforderlich). |
Slowakei |
Bedingte Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 T bei winterlichen Wetterbedingungen. LKW über 3,5 t müssen von 15. November - 31. März mit Winterreifen ausgestattet sein. |
Auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen auf den Antriebsrädern erlaubt. | Nicht erlaubt |
Slowenien |
Generelle Winterreifenpflicht von 15. November - 15. März; darüber hinaus auch bei winterlichen Straßenverhältnissen. Auf allen Rädern bei Fahrzeugen bis 3,5 t, bei schweren Fahrzeugen nur auf den Antriebsrädern. Oder Alternativ: Mitführen von Schneeketten. |
Erlaubt; Tempolimit mit Schneeketten von 50 km/h. | Nicht erlaubt |
Spanien | Keine gesetzliche Winterreifenpflicht | Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen; Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. | Nicht erlaubt |
Tschechien |
Winterreifenpflicht: Von 1. November - 31. März winterlichen Straßenverhältnissen, müssen Fahrzeuge bis 3,5 t mit Winterreifen ausgestattet sein. Schwere Fahrzeuge benötigen Winterreifen nur an der Antriebsachse (Mindestprofiltiefe 6mm). Winterreifen sind auch Pflicht, wenn durch extra Straßenbeschilderung angeordnet. |
Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. | Nicht erlaubt |
Türkei | Keine allgemeine Pflicht, zwischen Dezember - März bei winterlichen Wetterbedingungen | Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. | Nicht erlaubt |
Ukraine | Winterreifenpflicht von November - März; Mindestprofiltiefe 6 mm | Erlaubt | Erlaubt |
Ungarn | Keine gesetzliche Pflicht; Winterreifen können durch spezielle Beschilderung angeordnet werden | Erlaubt und müssen bei entsprechender Wetterlage oder Beschilderung montiert werden. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; bei fehlenden Schneeketten kann die Einreise verwehrt werden. | Nicht erlaubt |
Zypern | Keine gesetzliche Pflicht | Auf Straßen in den Bergen erlaubt | Auf Straßen in den Bergen erlaubt |
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Quelle: Automobilclub von Deutschland e.V., AvD.de
Stand: 09/2013
Bei ReifenDirekt.de kaufen Sie Winterreifen von nahezu allen Reifenherstellern für Ihr Fahrzeug zu günstigen Preisen. Hier finden Sie eine kleine Übersicht von Markenreifen-Herstellern:
Anzahl: %entry-quantity%
Einzelpreis: %entry-formattedTotalPrice%