Winterreifen und Ganzjahresreifen tragen das M+S-Symbol. Obwohl sie durch ihre Ge-schwindigkeitskennzeichnung z.B. "T" für 190km/h bzw. "H" für 210 KM/h zugelassen sind, dürfen sie rechtlich auch auf Fahrzeuge montiert werden, die bauartbedingt auf eine höhere Geschwindigkeit ausgelegt sind.
§ 36 (Bereifung und Laufflächen) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung Deutschland) besagt:
Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Ein Aufkleber, der im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug angebracht sein muss, weist darauf hin, wenn die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt.
Aufkleber-Vorlagen zum Selbstausdruck können Sie sich hier als pdf-Dokument herunterladen:
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max. 160 km/h | max. 160 km/h |
max. 170 km/h | max. 170 km/h |
max. 180 km/h | max. 180 km/h |
max. 190 km/h | max. 190 km/h |
max. 210 km/h | max. 210 km/h |
max. 240 km/h | max. 240 km/h |
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