07/02/11

Bundesländer wollen 2011 aktiv werden
Auf ihren Gehalt an Krebs erregenden Stoffen wurden 2010 in Deutschland lediglich einige wenige Neureifen in Baden Württemberg kontrolliert. Die übrigen Bundesländer hielten sich komplett zurück. 2011 aber wollen sie aktiv werden.
Eindeutig ist die Rechtslage: In der EU gelten acht polyzyklische aromatische Kohlewasserstoffe (PAK) als Krebs erregend. Und seit dem 1. Januar 2010 dürfen in Deutschland nur noch Neureifen auf den Markt gebracht werden, in dessen Gummimischung der Anteil dieser acht PAK insgesamt nicht über zehn Milligramm pro Kilo liegt. Um dieser gesetzlichen Vorgabe zu genügen, haben führende Reifenhersteller wie Pirelli viel Geld investiert, um die Mischungen ihrer Pneus entweder umzustellen – oder ganz auf den Einsatz dieser acht PAK verzichten zu können. Daraus resultiert ein hohes Interesse an wirksamen Kontrollen, ob sich auch die Konkurrenz daran hält.
Nicht eindeutig beantwortet werden kann die Frage, ob und wie in Deutschland eine wirksame Marktkontrolle durchgeführt wird. Die Verantwortung dafür liegt bei den Bundesländern. Die dort zuständigen Landesministerien sind in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) organisiert. Die BLAC und ihre Ausschüsse beschäftigen sich bereits seit einiger Zeit mit der Überwachung der Einhaltung der geltenden Vorschriften über den Gehalt an PAK in Gemischen und Erzeugnissen. Daher wandte sich das eJournal an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS), das derzeit den Vorsitz in der BLAC innehat. Auf die Fragen der Redaktion antwortete das StMAS schriftlich:
Gab es in Deutschland bereits PAK-Stichproben?
„Stichprobenkontrollen zur Einhaltung von PAK in Reifen sind Gegenstand des EU-weiten Projekts „PAK in Reifen“. 2010 wurde unter der Federführung Großbritanniens das EU-Projekt zu PAK in Reifen durchgeführt. Stellvertretend für den Mitgliedsstaat Deutschland beteiligten sich die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an diesem Projekt.“
Werden zur Kontrolle externe Fachleute bzw. Prüforganisationen eingesetzt?
„Im Rahmen des EU-Projektes ist ein externes Labor beauftragt.“
Wann sollen die ersten Ergebnisse vorliegen?
„Die ersten Ergebnisse werden derzeit zusammengefasst und werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 im Rahmen des EU-Projekts übermittelt.“
Was droht Reifenherstellern, die gegen die Richtlinie verstoßen?
„Verstöße werden auf der Grundlage des Chemikalienrechts durch die Gewerbeaufsicht sanktioniert. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.“
Daraufhin fragte das eJournal in Rheinland-Pfalz nach, welche Erfahrungen sie im Rahmen des EU-Projekt „PAK in Reifen“ gewonnen haben. „Rheinland-Pfalz hat bisher an keinem Projekt „PAK in Reifen" unter britischer Koordination teilgenommen“, betonte daraufhin Dr. Tobias Jacobi aus dem Referat 1065 (Chemikaliensicherheit, Bio- und Gentechnik, Raumluftqualität im Rahmen der Gewerbeaufsicht) des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz. „Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass für das Jahr 2011 in Rheinland-Pfalz konkrete Untersuchungen zum PAK-Gehalt in Fahrzeugreifen vorgesehen sind.“
Eine positive Antwort erhielt die Redaktion aus Baden-Württemberg: „Wir haben uns 2010 an dem europäischem Überwachungsprojekt beteiligt“, teilte ein Verantwortlicher des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr mit. „Dabei wurden in der zweiten Jahreshälfte von den zuständigen Behörden insgesamt 15 Reifen bei Herstellern und Händlern meist unentgeltlich entnommen. Sofern die Reifen ausschließlich über das Internet erhältlich waren, wurden sie von der Behörde auch gekauft.“ Die Reifen oder Teilstücke daraus habe das Ministerium zur Analyse an ein Labor in Deutschland geschickt, das über langjährige Erfahrungen in der PAK-Analytik verfüge. „Wenn die Ergebnisse vorliegen, werden sie in anonymisierter Form nach Großbritannien geschickt, damit sie in die EU-weite Auswertung einfließen können“, erläutert der Sprecher das weitere Vorgehen. Zudem werden sie in gleicher Weise auf der Internetseite des Ministeriums bekannt gegeben.“
Klare Worte zum bisherigen Vorgehen der Bundesländer kommen von einem Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin: „Die Länder konnten sich 2010 nicht einigen, wie man mit nicht vorhandenen Geldern und nicht vorhandenen Personal-Ressourcen wirksame Kontrollen durchführen soll.“
Quelle: Pirelli eJournal