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VIELE NFZ-REIFEN VON PIRELLI SIND FÖRDERFÄHIG

20/12/16

In wenigen Wochen ist es soweit: Ab dem 09. Januar 2017 können Unternehmen des Güter- und Werkverkehrs beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Köln, ihre Förderanträge für das sogenannte De-Minimis-Programm 2017 einreichen. Mit diesem Programm fördert das Bundesverkehrsministerium Maßnahmen, welche die Sicherheit und die Umweltverträglichkeit von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erhöhen sollen. Für das De-minimis-Programm wird es 2017 eine sogenannte Budgetregelung geben. Das heißt, die Unternehmen können Fördermittel im Rahmen der unternehmensbezogenen Höchstbeträge beantragen, ohne sich bei Antragstellung auf bestimmte Maßnahmen festzulegen. Wird dann ein Budget bewilligt, kann das Unternehmen dieses beliebig im Rahmen des Maßnahmenkatalogs der Förderrichtlinie verwenden. Zudem wird die Vorlage der Verwendungsnachweise für Kauf- und einmalige Beratungsleistungen verändert: Sie müssen spätestens fünf Monate nach Zugang des Bewilligungsnachweises vorgelegt werden. Diese Frist werde im Zuwendungsbescheid genau festgelegt, bestätigt das BAG. Für Miet-/Leasingverträge sowie längerfristige Beratungsleistungen ist der Vertragsschluss innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides nachzuweisen. Der Verwendungsweis für dieses Maßnahmen muss bis zum 28. Februar 2018 vorliegen. Die Richtlinie für die De-minimis-Förderperiode 2017 soll in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.


Reifenhändler, die derzeit Angebote für Flottenkunden aus der Güterverkehrs-Branche entwickeln, müssen wissen: Zu den finanziell geförderten Maßnahmen gehört auch das Kaufen, Leasen oder Mieten von geräuscharmen und rollwiderstandsoptimierten Nutzfahrzeug-Reifen. Maßgeblich für die Höhe der Zuwendungen sind die Angaben auf dem EU Reifenlabel. Zahlreiche Produkte aus dem Portfolio der Pirelli Nutzfahrzeugsparte sind förderfähig. Darunter leistungsstarke Pneus für Lkw, Kipper, Tankzüge und Silofahrzeuge ab 7,5 Tonnen.


Das gilt beim Rollwiderstand


Als förderfähig gelten Reifen, die auf dem EU Reifenlabel in der sogenannten Energie-Effizienz-Klasse (= Rollwiderstand) entweder mit einem A, einem B oder einem C gekennzeichnet sind. Die Höhe der Zuwendung beträgt bei



  • der Energie-Effizienz-Klasse A 50 Prozent,

  • der Energie-Effizienz-Klasse B 40 Prozent und

  • der Energie-Effizienz-Klasse C 30 Prozent


des Kaufpreises beziehungsweise der Leasingraten oder Mietgebühren.


Das gilt bei der Geräuschemission


Reifen, die auf dem EU-Reifenlabel in der Kategorie Geräuschemission mit einer schwarzen Schallwelle gekennzeichnet sind, werden mit 30 Prozent des Kaufpreises beziehungsweise der Leasingraten oder der Mietgebühren gefördert.


Bei Pneus, die sowohl rollwiderstands- als auch geräuscharm fahren, dürfen die Unternehmen beide Fördersätze addieren. Allerdings bezuschusst der Bund in diesem Fall nicht 100 Prozent des Kaufpreises beziehungsweise der Leasingrate oder der Mietgebühren, sondern nur 80 Prozent.


Ein Beispiel: Ein Reifen hat in der Kategorie Energie-Effizienz den Wert C. Dann beträgt der Fördersatz 30 Prozent. Hat der Reifen in der Kategorie Geräuschemission eine schwarze Schallwelle, kommen 30 Prozent hinzu. Das Unternehmen kann in diesem Fall 60 Prozent Zuschuss auf 80 Prozent des Kaufpreises beantragen.


Bei einem Kaufpreis von 10.000 Euro (= 100 Prozent) betragen die förderungsfähigen Kosten 8.000 Euro (= 80 Prozent). Der Zuschuss aus dem De-Minimis-Programm beläuft sich auf 60 Prozent von 8.000 Euro, das sind 4.800 Euro.




Das Formular steht auf der Website der BAG zum Download bereit: https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/16/DM/DM_12_Kalkulation_Reifen_31_05_2016.html?nn=1177752



Diese attraktiven Förder-Summen erhöhen die Bedeutung des Labels beim Reifenkauf beträchtlich. Zugleich ist es nach Meinung führender Reifenhersteller wie Pirelli umso bedauerlicher, dass die Werte auf den Labeln noch keiner wirksamen Marktkontrolle unterliegen. Aufgrund des föderalen Systems der Bundesrepublik obliegt diese Aufgabe den einzelnen Bundesländern. Die allerdings scheinen damit überfordert zu sein.


Weil vergleichbare Probleme auch in anderen Mitglieds-Staaten der EU auftreten, beauftragte die EU-Kommission im März 2016 die Non-Profit-Organisation PROSAFE damit, den Rollwiderstand und den Nassgriff von Pkw-Reifen professionell zu testen. Das Programm endet im Februar 2018.


Für Nutzfahrzeug-Reifen hingegen ist bislang kein vergleichbares Programm vorgesehen. Dabei wäre dies für eine wirkungsvolle Marktüberwachung und insbesondere für eine gerechte Verteilung der De-Minimis-Fördergelder überaus wichtig.


(Quelle: Pirelli)


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