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Bitte verwenden Sie nur die gesetzlich vorgeschriebenen Reifen, die in Ihrem Kfz-Schein und im Fahrzeugbrief unter den Ziffern 20 bis 23 sowie Ziffer 33 aufgeführt sind bzw. in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.10.2005) Feld 15.1 bis 15.3. Dort finden Sie nähere Informationen über die zulässigen Reifendimensionen sowie die Tragfähigkeit und die Höchstgeschwindigkeit der Reifen.
Ansicht Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
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