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Reine ZR-Reifen haben keine Betriebskennung. ZR besagt, dass der Reifen für über 240 km/h tauglich ist, aber noch nicht endgültig, für welches Tempo und bei welcher Tragkraft und welchem Luftdruck. Diese Angaben werden vom Reifenhersteller - unter Angabe der Fahrzeug-Achslasten und Endgeschwindigkeit - individuell errechnet und bescheinigt. Eine Betriebskennung kann aber auch auf der Reifenflanke enthalten sein, um die maximalen Grenzen eines Reifens aufzuzeigen, z. B. "99W". Ganz sicher für über 300 km/h geeignet ist ein ZR-Reifen, wenn die zusätzliche Y-Kennzeichnung in Klammern steht, z. B. (109Y).
Reifen, die ab dem 1. November 2014 hergestellt werden, müssen der UN REG. R30 und R117 entsprechen. Eine reine ZR Kennung muss durch eine ZR (Y) Kennung ersetzt werden. Es besteht keine Notwendigkeit, das Fahrzeug neu zu prüfen, aber das Homologations-Zertifikat muss aktualisiert werden.
Reifen, die vor dem 1. November 2014 hergestellt wurden,
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