Runderneuerung
Wenn die Lauffläche eines Reifens die Verschleißgrenze erreicht hat, die restlichen Komponenten dieses Reifens aber unversehrt sind, kann der Reifen runderneuert werden. Rechtliche Voraussetzung dafür ist, dass die Seitenwand mit "retreadable" gekennzeichnet ist.
Bei der Runderneuerung werden zunächst Karkasse, Stahlgürtel und Seitenwand auf Mängel untersucht. Danach wird die verschlissene Lauffläche entfernt und durch eine neue ersetzt. Dies kann durch Kaltvulkanisation oder Heißvulkanisation erfolgen. Die Seitenwand wird daraufhin mit "retread" ("runderneuert") gekennzeichnet.
Qualitätsrunderneuerungen sind besonders im Nutzfahrzeugsegment eine günstige Alternative.