Fabrikatsbindung bedeutet, dass der Fahrzeughersteller für ein Fahrzeugmodell nur bestimmte Reifenfabrikate zulässt. Reifenfabrikate und Reifentypen, die vom Hersteller zugelassen sind, werden im Kfz-Schein angegeben oder bei späterer Umrüstung im Rädergutachten genannt (siehe auch