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ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis

ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis


Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist erforderlich, um ein serienmäßiges Auto anzumelden und dieses am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Das offizielle Dokument für die ABE ist der Kfz-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung. In diesem Dokument sind u. a. Angaben über Hubraum, Sitzplätze, Schlüsselnummern oder Anhängelasten ebenso enthalten, wie alle Änderungen am Fahrzeug mit offizieller TÜV-Genehmigung (Breitreifen, Karosserieanbauteile, usw.). Änderungen, die an einem Fahrzeug vorgenommen wurden und nicht im Kfz-Schein vermerkt sind, führen zum Erlöschen der ABE und werden dementsprechend geahndet.Achtung: Verwendet man nicht freigegebene Räder oder Reifen, dann erlischt mit der Betriebserlaubnis auch die komplette Fahrzeugzulassung - einschließlich des Versicherungsschutzes!
Hinweis: Im Zusammenhang mit Alufelgen ist mit "ABE" umgangssprachlich ein "Gutachten zur ABE" gemeint, das die Nutzung dieser Felgen an den aufgeführten Fahrzeugen unter speziellen Auflagen ermöglicht.