Der Berlin Tires Summer UHP 2 bietet herausragende Leistung und Fahrspaß auf trockener und nasser Straße. Sein innovatives Profildesign sorgt für präzises Handling und exzellente Traktion, während die spezielle Gummimischung für eine längere Lebensdauer und mehr Kraftstoffeffizienz sorgt.
Hervorragenden Grip auf trockener und nasser Fahrbahn, der zu einem sicheren und präziseren I Handling bei hohen Geschwindigkeiten führt. I Präzises Lenkverhalten, das für ein sicheres und sportliches Fahrgefühl sorgt Hohe Kurvenstabilität I Kurze Bremswege, auch bei hohen Geschwindigkeiten I Verstärkte Konstruktion führt zu einem erhöhten Widerstand gegen Beschädigungen. I Hohe Belastbarkeit bei erhöhten Geschwindigkeiten.
Mehr Sicherheit und Kontrolle bei allen Geschwindigkeiten
Maximaler Fahrkomfort und hervorragende Stabilität bei unterschiedlichen Fahrmanövern
Einsatz modernster Technologien zur Geräuschreduzierung
Kürzere Bremswege Dank eines speziellen Reifenprofils, mit vier Längsrillen und innen offenen Schulterrillen, für eine schnelle Entwässerung
Geeignet für SUV‘s, Ober- und Mittelklassefahrzeuge
Aktuell in 84 Dimensionen von 16 bis 21 Zoll erhältlich
EU-ReifenlabelHighlights in der gewählten Größe - Summer UHP 2
B
Gute Brems- und Nässe-Eigenschaften, Sicherheit bei Regenwetter
Die Reifenkennzeichnungsverordnung legt die Informationsanforderungen an die Kraftstoffeffizienz, die Nasshaftung und das externe Rollgeräusch von Reifen fest. Darüber hinaus wird auf die Wintereigenschaften des Produkts verwiesen.
Die Verordnung EU 1222/2009, die seit dem 1. November 2012 in Kraft ist, wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; von diesem Zeitpunkt an gelten neue Anforderungen. Die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusche wurden geändert und das Layout des EU-Labels wurde angepasst. Die in der EU-Datenbank gespeicherten Produktdatenblätter der Hersteller können über einen in das Etikett integrierten QR-Code heruntergeladen werden. Neu sind auch die Angaben zur Schnee- und Eishaftung für Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Folgende Reifen sind von der Verordnung ausgenommen: - Reifen, die ausschließlich für die Montage auf Fahrzeugen bestimmt sind, die vor dem 1. Oktober 1990 erstmals zugelassen wurden - runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Verlängerung der EU VO 2020/740 stattgefunden hat) - Profireifen - Straßenreifen - Rennradreifen - Reifen mit zusätzlichen Vorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen - T-Notreifen - Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h - Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm
Die Kriterien und Bewertungsklassen auf einen Blick
Kraftstoffeffizienz
Der Kraftstoffverbrauch hängt vom Rollwiderstand der Reifen, dem Fahrzeug selbst, den Fahrbedingungen und dem Fahrstil des Fahrers ab. Der gemessene Rollwiderstand (Rollwiderstandskoeffizient) des Reifens wird in die Klassen A (höchste Effizienz) bis E (niedrigste Effizienz) eingeteilt.
Wenn ein Fahrzeug komplett mit Reifen der Klasse A ausgestattet ist, ist eine Verbrauchsreduzierung von bis zu 7,5 %* im Vergleich zu Reifen der Klasse E möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar noch höher ausfallen. (Quelle: Folgenabschätzung der Europäischen Kommission * bei Messung nach den in der Verordnung (EU) 2020/740 festgelegten Prüfmethoden)
Bitte beachten Sie: Der Kraftstoffverbrauch hängt in hohem Maße von der eigenen Fahrweise ab und kann durch eine umweltfreundliche Fahrweise erheblich gesenkt werden. Der Reifendruck sollte regelmäßig überprüft werden, um die Kraftstoffeffizienz zu verbessern.
Nasshaftung
Die Nasshaftung wird in die Klassen A (kürzester Bremsweg) bis E (längster Bremsweg) eingeteilt.
Wenn ein Auto mit Reifen der Klasse A ausgestattet ist, kann sich der Bremsweg bei einer Bremsung aus 80 km/h (auf einer Straße mit durchschnittlicher Haftung) im Vergleich zu Reifen der Klasse E um bis zu 18 m verkürzen.* *Quelle: wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V
Bitte beachten Sie: Die Verkehrssicherheit hängt in hohem Maße von der eigenen Fahrweise ab. Die Bremswege müssen immer eingehalten werden. Der Reifendruck sollte regelmäßig überprüft werden, um die Nasshaftung zu verbessern.
Externes Rollgeräusch
Das von einem Reifen ausgehende Geräusch beeinflusst die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs und wirkt sich nicht nur auf Ihren eigenen Fahrkomfort, sondern auch auf die Lärmbelastung der Umwelt aus. Im EU-Reifenlabel wird das externe Rollgeräusch in 3 Klassen von A (geringstes Rollgeräusch) - C (höchstes Rollgeräusch) eingeteilt, in Dezibel (dB) gemessen und mit den europäischen Lärmemissionsgrenzwerten für das externe Reifenrollgeräusch verglichen.
A Das Piktogramm mit der Klassifizierung "A" zeigt an, dass das externe Rollgeräusch des Reifens mehr als 3 dB unter dem bis 2016 geltenden EU-Grenzwert liegt. B Die Einstufung B" bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens bis zu 3 dB unter dem bis 2016 geltenden EU-Grenzwert liegt oder diesem entspricht. C Die Klassifizierung "C" zeigt an, dass der angegebene Grenzwert überschritten ist.
Garantiebedingungen der Berlin Tyres Europa GmbH
Die Berlin Tyres Europa GmbH gewährt eine fünfjährige Garantie auf alle Reifen der Marke Berlin Tires. Diese Garantie gilt für PKW-, SUV- und LLKW-Reifen und beginnt mit dem Verkauf des Reifens. Das Rechnungsdatum dient als Referenz, und falls keine Rechnung vorliegt, wird das Produktionsdatum (DOT-Wochenzeichen) herangezogen.
Versicherte Schäden und Garantieumfang
Die Garantie deckt Einfahrverletzungen und Vandalismus ab. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist eine Restprofiltiefe von mindestens 4 mm bei PKW-Reifen bzw. 6 mm bei Leicht-LKW-Reifen.
Ausschlüsse von der Garantie
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, wie zum Beispiel:
Falscher Luftdruck oder Überlastung
Mechanische Verletzungen oder äußerliche Beschädigungen
Missbrauch des Reifens (z. B. Rennsport, Driften)
Hinweise zur Garantie
Die Garantie ist nicht übertragbar und kann nur einmalig pro Rechnung in Anspruch genommen werden.
Ersatzleistung erfolgt in Form von Reifen, eine Auszahlung ist nicht möglich. Bei bereits ersetzten Reifen entfällt der Garantieanspruch.
Sollte der benötigte Reifen nicht vorrätig sein, behalten wir uns vor, Ihnen den Einkaufspreis zu erstatten.
Es besteht kein Anspruch auf Mobilitätshilfe im Schadensfall.
Wir behalten uns vor, das jeweils aktuelle Profil der benötigten Reifenart als Ersatz zu liefern.
Die Garantie gilt ausschließlich für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge und nur innerhalb Deutschlands.