Kostenloser Reifenversand - express Expressversand möglich

wdk informiert über neue Freigaberegeln bei der Umrüstung von Motorradreifen

13.02.2020

Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk) weist auf wichtige Änderungen bei der Bereifung von Motorrädern hin. Anders als früher kann eine herstellerseitige Bereifungsempfehlung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden. Vielmehr ist nun eine kostenpflichtige Begutachtung erforderlich bei Reifen, die seit Beginn des Jahres hergestellt wurden und von 2025 an bei allen Reifen mit abweichender Dimension oder Bauart.
 
Hintergrund ist eine Klarstellung, die im Verkehrsblatt 15/2019 veröffentlicht wurde und die auch hier abgerufen werden kann. Bisher durften bei Motorrädern viele Reifenkombinationen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, ohne Eintragung oder Abnahme durch technische Dienste gefahren werden, wenn eine vom Reifenhersteller ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wurde.
 
Nun ist festgelegt, dass für Bereifungen in originalen Reifengrößen eine Reifenfreigabe rechtlich nicht erforderlich ist. Für Bereifungen mit geänderter Reifengröße oder Bauart sieht die Neuregelung vor, dass eine unverzügliche Vorführung des Motorrades für eine Begutachtung nach § 21 StVZO erforderlich ist. Anderenfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Gefährts. Zu deren Wiedererlangung ist dann eine Vorführung und Abnahme bei technischen Diensten und eine anschließende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Dies ist im Gegensatz zur bisherigen Regelung für den Endverbraucher mit Kosten für die Begutachtung und die Änderung der Fahrzeugpapiere verbunden.
 
Wie Stephan Rau, Technischer Geschäftsführer beim wdk, erläutert, werden die Reifenhersteller ihre Bescheinigungen zukünftig in „Serviceinformationen“ und „Herstellerbescheinigungen“ unterteilen. „Die Serviceinformation gilt als Nachweis der Eignung einer Bereifungskombination für Motorräder mit EU-Typgenehmigung, wenn die Reifengröße bzw. -bauart in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Diese Bereifungen sind also nicht eintragungspflichtig. Bereifungsmöglichkeiten mit abweichender Reifengröße oder Bauart werden künftig in der neu definierten Herstellerbescheinigung dokumentiert, die die Reifenhersteller nach technischer Prüfung und fahrdynamischen Tests erstellen. Allerdings stellt die Herstellerbescheinigung keine Garantie dafür da, dass die darin genannte Bereifung durch die technischen Dienste abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.“ Der wdk empfehle, nur getestete und freigegebene Reifen zu montieren und die Reifenfreigabe bzw. die neue Serviceinformation mitzuführen.

(Quelle: Dunlop)






















20 von 46 News (1 - 20)

Werkstatt

Montageservice in der Nähe

Werkstatt in deiner Nähe suchen - Reifen bestellen und Termin vereinbaren - Reifen montieren lassen.

Werkstatt suchen >
Reifenberater

Der Reifenberater

Finden sie den passenden Reifen zu ihrem Fahrstil, Gewohnheiten und Ansprüchen.

Beratung starten >
ReifenDirekt.de - ein Angebot der Delticom AG