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HOCHWASSER-RISIKEN RICHTIG ABSICHERN

23.08.2017

Die Nette machte ihrem Namen keine Ehre. Infolge eines mehrtätigen Dauerregens in Niedersachsen schwoll der sonst wenige Meter breite Nebenfluss der Innerste Ende Juli zu einem Strom an und überschwemmte mehrere Ortschaften der Gemeinde Holle bei Hildesheim. Auch ein Reifenhändler konnte sich der Wassermassen nicht erwehren und rief die Feuerwehr zu Hilfe. Die benötigte rund sieben Stunden, um den Betrieb halbwegs trocken-zulegen. Die Beseitigung des Schlamms und die Aufräumarbeiten im Unternehmen dauerten mehrere Tage.


Kein Einzelfall, denn seit einigen Monaten verursachten heftige Starkregen in etlichen Bundesländern immer wieder Überschwemmungen. Sei es durch Flutwellen aus überlaufenden Flussbetten oder durch überlastete Kanalisationen. „Es muss nicht so sein, dass ein Betriebsgelände sich wenige Meter von einem Gewässer befindet, um in eine Hochwassersituation zu geraten“, warnt Dipl.-Ing. Wilfried Seemann vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Verden. So seien Starkregen für rund die Hälfte sämtlicher Hochwasserschäden in Deutschland verantwortlich. Viele davon träten oft fernab von Gewässern auf.



Eine Hochwassergefahrenkarte für die Orte Biengen und Hausen in Baden-Württemberg.



„Davon unabhängig sollte sich jeder Unternehmer darüber informieren, ob sein Betrieb in einem Überschwemmungsgebiet liegt“, empfiehlt Wilfried Seemann. „Mit den sogenannten Hochwassergefahrenkarten liegen entsprechende Informationen zur Gefahrenlage und den Risiken durch Hochwasser für viele Regionen in Deutschland vor.“ Allerdings, räumt Wilfried Seemann ein, wurden etliche kleinere Flüsse wie die Nette noch nicht als Risikogewässer eingestuft. Daher existieren für sie noch keine Gefahrenkarten. Um Abhilfe zu schaffen, stellen die für Umweltbelange zuständigen Ministerien und Landesanstalten der Bundesländer auf ihren Websites Karten über einstweilige oder vorläufige Überschwemmungsgebiete ein. So finden sich unter www.umweltkarten-niedersachen.de auch Hinweise zur Nette.


Hilfreich können zudem Anrufe beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt oder der zuständigen Gemeinde sein. Denn das Wissen um ein mögliches Hochwasser-Risiko ist für einen Reifenhändler in mehrfacher Hinsicht wichtig:


- Kreditinstitute ziehen bei einem Kreditvergabeprozess zunehmend Hochwassergefahrenkarten als Bemessungsgrundlage für die Bewertung der Ausfallrisiken heran.


- Befindet sich ein Unternehmen in einem Überschwemmungsgebiet, muss die Geschäftsführung bestimmte Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter, die Firmengebäude und die Umgebung treffen.


- Hochwassergefahrenkarten beeinflussen im hohen Maß den Umfang des Versicherungsschutzes und die Höhe der Versicherungsprämien.


„Stellt ein Reifenhändler fest, dass sich sein Unternehmen in einem Überschwemmungsgebiet befindet, benötigt er zur Abdeckung des Überschwemmungsrisikos eine erweiterte Naturgefahrenversicherung, die sogenannte Elementarschadenversicherung“, betont Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Berlin. „Trifft ein Händler im Versicherungsvertrag konkrete Vereinbarungen mit dem Versicherer, zum Beispiel gewerbliche Güter nicht auf dem Fußboden zu lagern, um Schäden durch Überschwemmung abzuwenden, dann müssen diese auch erfüllt werden, um den vollen Versicherungsschutz zu genießen.“


Welche konkreten Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, sollte ein Händler stets direkt mit dem Versicherer klären, weil die Maßnahmen von der Lage und dem Risiko des zu versichernden Gebäudes abhängen.


Gibt es im Betrieb eine Ölheizung, benötigt der Unternehmer eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, falls bei einer Überschwemmung Heizöl auslaufen und sich mit dem Brachwasser mischen sollte. Und weil hochwasserbedingte Schäden und Ausfälle schnell die finanziellen Rücklagen eines Unternehmens sprengen könnten, rundet eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung das Schutzpaket ab.


„Nicht zuletzt sollte jeder Unternehmer proaktiv Objektschutz betreiben, um das Eindringen von Wasser zu verhindern, aber darüber hinaus auch Vorkehrungen für den Fall treffen, dass sein Betriebsgelände dennoch überschwemmt wird“, empfiehlt Hauke Dierks, Leiter des Referats Umwelt- und Rohstoffpolitik beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin. „Welche Maßnahmen er dabei ergreifen sollte, haben wir in diversen Leitfäden und Broschüren zusammengestellt.“ Sie stehen im Web zum Download oder zum Kauf bereit.


(Quelle: Pirelli)






















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