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Anhängerkupplung

Um ein Zugfahrzeug mit einem Anhänger versehen zu können, ist eine Anhängerkupplung notwendig. Sie übernimmt die Aufgabe der Verbindung. Daher ist es wichtig, dass die Anhängerkupplung mit dem Fahrzeug stabil verbunden ist. Sie wird über stabile Träger befestigt. Die Verbindung erfolgt mit der Bodengruppe. Die Vorgaben dafür sind in der StVO zu finden. Zudem ist es wichtig, dass sich ein Eintrag zur Kupplung im Kfz-Schein findet. Ist dies nicht der Fall, kann davon ausgegangen werden, dass die Anhängerkupplung nicht angemeldet und damit auch nicht geprüft ist. Die Anhängerkupplung ist nicht bei jedem Fahrzeug zu finden, kann jedoch nachträglich installiert werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine nachträgliche Installation anerkannt werden muss. Hier ist es notwendig, das Fahrzeug nach der Anbringung bei einer Prüfstelle vorzustellen. Wurde die Anhängerkupplung durch die Prüfstelle akzeptiert, wird sie in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Sehr beliebt ist die abnehmbare Anhängerkupplung. Sie sorgt dafür, dass die Kupplung nicht immer am Fahrzeug zu sehen ist, auch wenn sie gar nicht benötigt wird. Interessant ist diese Variante für Fahrzeuginhaber, die eine Anhängerkupplung nur selten benötigen und optisch nicht überzeugt davon sind, diese immer am Fahrzeug zu belassen. Mit wenigen Handgriffen lässt sich die Anhängerkupplung dann abnehmen und kann später wieder angebracht werden.

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