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ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis

ABE ist die Abkürzung für die Allgemeine Betriebserlaubnis. Hierbei handelt es sich um eine erforderliche Erlaubnis, über die serienmäßige Fahrzeuge verfügen müssen, damit sie im Straßenverkehr genutzt werden können. Um eine ABE zu erhalten, benötigt ein Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung oder den Kfz-Schein. In den Dokumenten finden sich die notwendigen Angaben für die Prüfung. Dazu gehören differenzierte Informationen zum Fahrzeug. Wie groß ist der Hubraum? Über wie viele Sitzplätze verfügt das Fahrzeug? Wie ist die Schlüsselnummer?

Änderungen, die an dem Fahrzeug vorgenommen und durch den TÜV geprüft werden, sind ebenfalls in den Dokumenten zu finden. Wenn ein Fahrzeuginhaber jedoch Änderungen vornimmt, die keine Prüfung durch den TÜV erhalten und dadurch nicht auf dem Kfz-Schein eingetragen werden, sorgen diese dafür, dass die ABE entzogen wird.

Beim Kauf von einem Gebrauchtwagen ist es empfehlenswert, die ABE zu prüfen und so sicherzustellen, dass diese aktuell ist. Ist die ABE entfallen, kann auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug erlöschen. Die ABE gibt es nicht nur für das gesamte Fahrzeug. Auch einige Teile davon weisen eine Allgemeine Betriebserlaubnis auf. Dazu gehören beispielsweise die Alufelgen. Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob die Felgen an den Fahrzeugen genutzt werden können und welche Auflagen für die Nutzung notwendig sind.

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