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Europäische Lärmschutzbestimmungen

Die Schallgrenzwerte, die in der EU aktuell sind, werden in den Europäischen Lärmschutzbestimmungen festgehalten. Diese gelten auch für Reifen. Wenn ein Reifen an einem Fahrzeug montiert wird und sich mit diesem in Bewegung setzt, dann erzeugt er Geräusche. Abhängig vom Reifen und auch vom Straßenbelag, kann es passieren, dass dabei bestimmte Schallgrenzen überschritten werden. Die Reifenhersteller sind darauf fokussiert, dass dies nicht passiert. Heute sind die Reifen normalerweise so konzipiert, dass die Lautstärke sehr gering gehalten ist. Dennoch müssen die Grenzen eingehalten werden. Um dies zu prüfen, gibt es die Europäischen Lärmschutzbestimmungen. Die Reifen sind dann mit einer Lärmschutz-Genehmigungsnummer versehen. Wenn diese sich auf den Reifen befindet, dann wurde er kontrolliert und erfüllt die Vorgaben, die durch die Lärmschutzbestimmungen formuliert werden. Die Grundlage dafür ist eine Richtlinie. Die Richtlinie ist unter der Nummer 2001/43/EG zu finden. Hier sind die Schallgrenzwerte vermerkt, die für den Nutzer und auch den Reifenhersteller wichtig sind.

Beim Kauf von einem Reifen kann es daher sinnvoll sein zu prüfen, ob die Nummer vorhanden ist. Generell ist es auch für den Fahrer von Vorteil, wenn der Reifen keine zu starke Geräuschentwicklung mit sich bringt. Dies kann beim Fahren störend wirken und den Fahrkomfort deutlich reduzieren. Je geringer die Geräuschentwicklung ist, desto besser ist es für den Fahrkomfort.

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