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Beckengurt

In früheren Zeiten war es normal, dass der Beckengurt in Fahrzeugen bei allen Sitzen verbaut wurde. Es handelt sich hierbei um einen Gurt, der nur um das Becken gespannt wird. Es gibt also keinen Gurtbereich, der sich über den Oberkörper zieht. Damit handelt es sich bei dem Beckengurt um eine reine Rückhaltevorrichtung. Allerdings hat sich mehrfach gezeigt, dass es bei einem Unfall oder einer starken Bremsung zu einem Klappmessereffekt kommen kann. Das heißt, der Oberkörper wird nach vorne geworfen. Beim Einsatz des Beckengurtes im vorderen Fahrzeugbereich konnte dieser Effekt dafür sorgen, dass der Oberkörper gegen das Lenkrad oder das Armaturenbrett schlägt. In Bezug auf die Sicherheit hat sich der Beckengurt daher als nicht ausreichend erwiesen. In älteren Fahrzeugen ist er allerdings noch immer zu finden. Der Einsatzbereich beschränkt sich jedoch auf den mittleren Sitz in der hinteren Sitzreihe. Moderne und neue Fahrzeuge haben keinen Beckengurt mehr. Der Einbau ist hier verboten. Inzwischen finden sich dadurch auf allen Sitzen Dreipunkt-Gurte. Beckengurte sind jedoch teilweise in Reisebussen zu finden. Da auch hier die Empfehlung lautet, sich anzuschnallen, werden die Beckengurte eingesetzt. Dennoch ist zu bedenken, dass der Klappmessereffekt bei Reisebussen auch auftreten und es zu Verletzungen am Kopf oder Oberkörper kommen kann.

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