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Kaskoklassen-Einstufung

Die Haftpflichtversicherung von einem Fahrzeug ist in Deutschland Pflicht. Fahrzeugführer haben die Möglichkeit, zusätzlich eine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Für die Versicherung gibt es durch die Fahrzeugversicherungsunternehmen die Einteilung in Typklassen. Hierbei wird auch von Kaskoklassen gesprochen. Ziel dieser Einteilung ist es feststellen zu können, in welche der Kaskoklassen das Fahrzeug eingeordnet wird. Es gibt aktuell drei Kaskoklassen, in die ein Auto eingeteilt werden kann. Die Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben und muss in Anspruch genommen werden. Die zweite Klasse ist die Teilkasko und schließlich gibt es auch noch die Vollkasko. Beide Varianten sind freiwillig, der Versicherungsnehmer kann entscheiden, ob er sie zusätzlich zur Haftpflicht abschließen möchte. In der Teilkasko und der Vollkasko gibt es verschiedene Kaskostufen. Bei der Teilkasko beginnen diese bei 10 und reichen bis hin zu 25. Bei der Vollkasko liegen sie bei 10 bis hin zur 40.

Damit ermittelt werden kann, welche Kaskoklassen-Einstufung vorgenommen wird, gibt es verschiedene Faktoren, die einen Einfluss haben. So gehört zu einer Kaskoklassen-Einstufung die Frage, welchen Aufwand es bei einem Fahrzeug mit sich bringt, nach einem möglichen Unfall die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vorzunehmen. Ebenfalls sehr wichtig ist das Schadenrisiko. Hier spielen Faktoren hinein, wie das Alter des Fahrers sowie die Menge an Kilometern, die jährlich zurückgelegt werden. Zudem ist die Diebstahlhäufigkeit ein Punkt, der einen Einfluss auf die Kaskoklassen-Einstufung hat.

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