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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wer ein importiertes und/oder gebrauchtes Fahrzeug oder ein Fahrzeug ohne Papiere erworben hat, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Sie dient in erster Linie für den Beweis, dass das Fahrzeug keine dunkle Hintergrundgeschichte hat und weder gestohlen noch anderweitig entwendet ist.

Um den Antrag zu stellen, muss man ein Formular ausfüllen und an die zuständige Adresse verschicken. Sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt ist, kann man diese ans TÜV senden. Anschließend kann man einen neuen Fahrzeugbrief erwerben.

Diesen wird man vor allen Dingen dann benötigen, wenn man den Wagen für den Verkehr in Deutschland zulassen möchte. Dafür muss man sich an eine Zulassungsstelle wenden und den Zulassungsbescheid ausfüllen. Vor allen Dingen werden Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchen, wenn Sie ein Nicht-EU-Fahrzeug zulassen wollen. Für die vollständige Unterlagenliste schauen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle und sammeln die benötigten Unterlagen. Dort werden auch die Kosten für die entsprechenden Dienstleistungen aufgelistet.

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