Albanien |
Keine |
Keine |
Keine |
Belgien |
Keine gesetzliche Pflicht |
Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. |
Erlaubt von 1. November - 31. März bei Bussen und Fahrzeugen bis 3,5 t (und Anhänger); Montage auf allen Rädern erforderlich. Tempolimit 90 km/h (Autobahn / Schnellstraßen mit 2 Spuren), bzw. 60 km/h (alle anderen Straßen); Aukleber am Heck mit Geschwindigkeit "60" erforderlich. |
Bosnien-Herzegowina |
Pflicht von 15. November - 15. April. M+S-Reifen / Winterreifen sind mind. auf den Antriebsrädern zu montieren. |
Erlaubt |
Nicht erlaubt |
Bulgarien |
Situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Wetterbedingungen (Eis, Glätte, Schnee). Die Pflicht gilt nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Winterreifen müssen auf allen Rädern montiert werden. |
Erlaubt und kann durch Beschilderung angeordnet werden; Tempolimit 50 km/h. |
Nicht erlaubt |
Dänemark |
Keine gesetzliche Pflicht |
Erlaubt |
Erlaubt von 1. November - 15. April; auf allen Rädern zu montieren. |
Deutschland |
Situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Wetterverhältnissen sind Winterreifen (mit Schneeflocken-/Alpine-Symbol) Pflicht. Übergangsregelung für M+S-Reifen: Vor 01. Januar 2018 produzierte M+S-Reifen sind bis zum 30. September 2024 als Winterreifen zugelassen.
Bußgeld bei Verstößen: ab 60 Euro |
Nur erlaubt bei spezieller Beschilderung; Tempolimit 50 km/h. |
Nicht erlaubt
Außer in einer 15 km breiten Zone entlang der österreichischen Grenze (ausgeschlossen sind Autobahnen)
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Estland |
Winterreifenpflicht je nach Wetterbedingungen von ca. 1. Dezember und 1. März. |
Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. |
Erlaubt von 1. Oktober - 1. März. |
Finnland |
Winterreifenpflicht von 1. Dezember - 28. Februar (M+S-Reifen). |
Erlaubt, wenn Schneeketten keine Beschädigung der Fahrbahn erzeugen. |
Erlaubt von 1. November - erster Montag nach Ostern zulässig; Spikesreifen sind auf allen Rädern zu montieren. |
Frankreich |
Keine gesetzliche; Winterreifen (M-S-Symbol) können aber durch spezielle Straßenbeschilderung angeordnet werden. |
Erlaubt und kann durch Beschilderung angeordnet werden; Tempolimit 50 km/h. |
Erlaubt von den Samstag vor 11. November - letzten März-Sonntag bei Fahrzeugen bis 3,5 t. Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, Aufkleber mit Tempolimit am Heck erforderlich. |
Griechenland |
Keine gesetzliche Pflicht |
Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. |
Nicht erlaubt |
Großbritannien |
Keine gesetzliche Winterreifenpflicht |
Erlaubt, wenn Schneeketten keine Beschädigung der Fahrbahn erzeugen. |
Erlaubt, wenn die Straßen nicht beschädigt werden (nur winterliche Wetterbedingungen). |
Irland |
Keine gesetzliche Pflicht; werden Winterreifen verwendet, müssen diese auf allen Rädern montiert werden. |
Nicht erlaubt |
Nicht erlaubt |
Island |
Winterreifenpflicht je nach Wetterbedingungen von ca. 1. November - 14. April. |
Erlaubt, wenn die Verwendung erforderlich ist. |
Erlaubt; Tempolimit von 90 km/h |
Italien |
Von 15. November - 31. März können Winterreifen auf bestimmten Straßenabschnitten kurzfristig durch extra Beschilderung zur Pflicht werden (bei winterlichen Wetterbedingung). Auf bestimmten Strecken, z.B. Aosta - Tal herrscht eine Winterreifenpflicht von 15. Oktober - 15. April (Winterreifen oder Schneeketten). |
Erlaubt, Schneeketten oder Winterreifen können durch Beschilderung angeordnet werden. Tempolimit mit Schneeketten 50 km/h. |
Erlaubt von 15. November und 15. März bei Fahrzeugen bis 3,5 t; Spikereifen sind auf allen Rädern (auch bei Anhängern) zu montieren. Höchstgeschwindigkeit 120 km/h (Autobahnen), bzw. 90 km/h (Landstraßen). Spritzschutz ist erforderlich (bei ausländischen PKW nur empfohlen). |
Kroatien |
Keine allgemeine Pflicht; Winterreifen (M-S-Symbol) können aber zwischen November und April bei winterlichen Wetterbedingungen angeordnet werden (Mitführen einer Schneeschaufel und Schneeketten für die Antriebsräder erforderlich).
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Erlaubt und müssen im Fahrzeug mitgeführt werden (mind. für die Antriebsräder). Bei Glätte oder 5 cm Schnee sind Schneeketten Pflicht; generelle Pflicht in der Region Lika / Gorski Kotar. |
Nicht erlaubt |
Lettland |
Winterreifenpflicht von 1. Dezember bis 1. März für PKW (und Anhänger) bis 3,5 t. |
Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. |
Erlaubt von Oktober - April. |
Liechtenstein |
Keine gesetzliche Winterreifenpflicht; bei winterlichen Straßenverhältnissen werden Winterreifen empfohlen. |
Erlaubt und kann durch Beschilderung angeordnet werden; Tempolimit 50 km/h. |
Erlaubt von ca. 1. November - 30. April bei Fahrzeugen bis max. 3,5 t. Spikesreifen müssen auf allen Rädern montiert sein. Nicht erlaubt auf Autobahnen / Schnellstraßen; . Tempolimit 80 km/h; Aukleber mit Tempolimit am Heck erforderlich. |
Litauen |
Winterreifenpflicht von 10. November - 1. April. |
Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. |
Im Winter erlaubt; Aufkleber am Heck erforderlich. |
Luxemburg |
Pflicht bei winterlichen Wetterbedingungen (Schnee, Glatteis, Frost, ...). |
Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. |
Erlaubt von 1. Dezember - 31. März; Montage auf allen Rädern erforderlich. Tempolimit max. 90 km/h (Autobahnen), bzw. 60 km/h (alle anderen Straßen); Aufkleber mit Tempolimit am Heck erforderlich. |
Malta |
Keine |
Keine |
Keine |
Mazedonien |
Winterreifenpflicht von 15. November - 15. März bei Fahrzeugen von bis 3,5 t. Schwere Fahrzeuge müssen mit Winterreifen fahren oder alternativ Schneeketten für die Antriebsräder mitführen. Reisebusse und Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen eine Schneeschaufel mitführen. |
Erlaubt; Tempolimit mit Schneeketten von 70 km/h. |
Nicht erlaubt |
Montenegro |
Winterreifenpflicht von 15. November - 31. März. |
Erlaubt und kann auf einigen Strecken notwendig sein. |
Nicht erlaubt |
Niederlande |
Keine gesetzliche Pflicht |
Nicht erlaubt |
Nicht erlaubt |
Norwegen |
Keine gesetzliche Pflicht; Empfehlung bei winterlichen Wetterbedingungen mind. für die Antriebsräder Schneeketten mitzuführen. Winterreifen sind an allen Rädern zu montieren. |
Erlaubt und Fahrzeuge über 3,5 t müssen Schneeketten im Winter dabei haben (Einreise ohne Schneeketten kann verweigert werden). |
Erlaubt von 1. November - Sonntag nach Ostern; Spikesreifen sind auf allen Rädern zu montieren. Auf bestimmten Strecken müssen Fahrzeuge mit Spikesreifen ein extra Ticket lösen, fahren ohne Ticket kostet ein Bußgeld von ca. 97 €. |
Österreich |
Winterreifenpflicht von 1. November - 15. April für Fahrzeuge bis 3,5 t bei winterlichen Straßenverhältnissen. M+S-Reifen an allen Rädern oder alternativ das Mitführen von Schneeketten für mind. die Antriebsrädern. Schwere Fahrzeuge brauchen mind. auf einer Antriebsachse Winterreifen (Mindestprofl 6 mm.
Bußgeld bei Verstößen: 35 € bzw. bis zu 5.000 € bei Gefährdung des Straßenverkehrs.
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Erlaubt und Verwendung kann bei Fahrzeugen bis 3,5 t ohne Winterreifen von 1.November - 15. April bei Schnee / Eis vorgeschrieben sein. Empfohlenes Tempolimit von 50 km/h. |
Erlaubt von 1. Oktober - 31. Mai bei Fahrzeugen bis max. 3,5 t; Spikereifen sind auf allen Rädern zu montieren. Tempolimit 80 km/h (Landstraßen) bzw. 100 km/h (Autobahnen / Schnellstraßen; Aufkleber am Heck ist erforderlich. Spikes mit max. 2 mm über der Reifenlauffläche sind erlaubt. |
Polen |
Keine gesetzliche Pflicht |
Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. |
Nicht erlaubt |
Portugal |
Keine gesetzliche Pflicht |
Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. |
Nicht erlaubt |
Rumänien |
Keine gesetzliche Pflicht |
Erlaubt, das Mitführen wird empfohlen. |
Nicht erlaubt |
Russland |
Winterreifen oder Spikereifen (insb. in Sibieren) werden empfohlen. |
Erlaubt |
Nicht erlaubt |
Serbien |
Winterreifenpflicht von 01. November - 1. April bei winterlichen Wetterbedingungen (Eis, Schnee) für Fahrzeuge bis 3,5 t. Schwere Fahrzeuge müssen eine Schneeschaufel dabei haben. |
Erlaubt und müssen bei entsprechender Wetterlage oder Beschilderung montiert werden. |
Nicht erlaubt |
Schweden |
Winterreifenpflicht von 1. Dezember - 31. März für Fahrzeuge (+ Anhänger) bis 3,5 t, wenn winterliche Wetterbedingungen vorliegen (M-S-Reifen). Mitführen von Frostschutzmittel und Schneeschaufel sind Pflicht.
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Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. |
Erlaubt von je nach Wetterlage von ca. 1. Oktober - 15. April (Ausnahmen: Stockholm, Uppsala und Gothenburg); Spikesreifen sind auf allen Rädern zu montieren. Max. 50 Spikes pro 1m Reifen Abrollumfang. |
Schweiz |
Keine gesetzliche Winterreifenpflicht; Empfehlung von Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen (ohne Winterreifen ggf. Mithaftung oder Geldbuße bei Verkehrsbehinderung).
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Erlaubt und müssen bei entsprechender Wetterlage oder Beschilderung montiert werden. |
Erlaubt (bis 3,5 t) von 1. November - 30. April; Spikesreifen sind auf allen Rädern zu montieren. Auf Autobahnen / Schnellstraßen nicht erlaubt; Tempolimit max. 80 km/h (Aukleber am Heck erforderlich). |
Slowakei |
Bedingte Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 T bei winterlichen Wetterbedingungen. LKW über 3,5 t müssen von 15. November - 31. März mit Winterreifen ausgestattet sein.
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Auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen auf den Antriebsrädern erlaubt. |
Nicht erlaubt |
Slowenien |
Generelle Winterreifenpflicht von 15. November - 15. März; darüber hinaus auch bei winterlichen Straßenverhältnissen. Auf allen Rädern bei Fahrzeugen bis 3,5 t, bei schweren Fahrzeugen nur auf den Antriebsrädern. Oder Alternativ: Mitführen von Schneeketten.
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Erlaubt; Tempolimit mit Schneeketten von 50 km/h. |
Nicht erlaubt |
Spanien |
Keine gesetzliche Winterreifenpflicht |
Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen; Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. |
Nicht erlaubt |
Tschechien |
Winterreifenpflicht: Von 1. November - 31. März winterlichen Straßenverhältnissen, müssen Fahrzeuge bis 3,5 t mit Winterreifen ausgestattet sein. Schwere Fahrzeuge benötigen Winterreifen nur an der Antriebsachse (Mindestprofiltiefe 6mm). Winterreifen sind auch Pflicht, wenn durch extra Straßenbeschilderung angeordnet.
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Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. |
Nicht erlaubt |
Türkei |
Keine allgemeine Pflicht, zwischen Dezember - März bei winterlichen Wetterbedingungen |
Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. |
Nicht erlaubt |
Ukraine |
Winterreifenpflicht von November - März; Mindestprofiltiefe 6 mm |
Erlaubt |
Erlaubt |
Ungarn |
Keine gesetzliche Pflicht; Winterreifen können durch spezielle Beschilderung angeordnet werden |
Erlaubt und müssen bei entsprechender Wetterlage oder Beschilderung montiert werden. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; bei fehlenden Schneeketten kann die Einreise verwehrt werden. |
Nicht erlaubt |
Zypern |
Keine gesetzliche Pflicht |
Auf Straßen in den Bergen erlaubt |
Auf Straßen in den Bergen erlaubt |