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SO WERDEN WINTERREIFEN PERFEKT MONTIERT

17.11.2017

Im Oktober herrschten noch recht milde Temperaturen, doch für den November erwarten die Meteorologen eine nasskalte Witterung, durchaus auch mit Schnee- oder Graupelschauern. Die Umrüstsaison wird also demnächst Fahrt aufnehmen. Norbert Allgäuer-Wiederhold, Leiter Pirelli Tyre Campus, hat in einer Check-Liste zusammengestellt, worauf die Reifenmonteure besonders achten müssen, um eine perfekte Montage von UHP- und Runflat-Winterreifen sicherzustellen.


- Eine sichere Reifen-Montage ist ab einer Reifenkerntemperatur von mindestens 15 Grad Celsius möglich. Die Idealtemperatur liegt bei etwa 23 Grad Celsius, aber nicht darüber.


- Werden eingelagerte Winterreifen montiert, so gilt: Die beiden besten Reifen kommen auf die Hinterachse, um eine maximale Spurstabilität zu erreichen. Bei eingelagerten Winterreifen stets darauf achten, dass ihr Restprofil noch mindestens  4,0 mm beträgt. Sollte das nicht der Fall sein, den Kunden auf die Nachteile hinweisen.


- Bei ungleich abgefahrenen Reifen unbedingt eine präzise Achsvermessung durchführen. Dabei bitte genau den Anweisungen des Achsmesscomputers hinsichtlich Reifendrücke, Dummy-Beladung, Brems- und Lenkradfeststeller und Felgenschlag-Kompensation folgen.


- Stets mit Begrenzer an der Abdrückschaufel arbeiten, weil die Seitenwände der UHP- und Runflat-Reifen wesentlich steifer sind als die der Standardreifen. Infolgedessen würde der Reifen im Gürtelkantenbereich dauerhaft deformiert, sollte die Abdrückschaufel der Montagemaschine durchschlagen.


- Anders als bei Standardreifen darf die Montage der UHP- und Runflat-Reifen nicht in einem Zug erfolgen, sondern schrittweise, damit der Reifen Zeit zum Entspannen erhält.


- Sind bei der Montage Knistergeräusche des Reifens zu hören, die Montage sofort unterbrechen, den Reifen nachschmieren sowie Niederdrücker einsetzen, um die auf den Wulstbereich wirkenden Kräfte zu mindern. Im Zweifel den Reifen demontieren, die Wulst überprüfen und dann erneut ansetzen.


- Bei Winterreifen mit dem Geschwindigkeits-Index V (zulässige Höchstgeschwindigkeit 240 km/h) die eventuell notwendigen Traglastabschläge berücksichtigen. Es gilt: Der Reifen hat bei 210 km/h 100 Prozent Traglast, bei 240 km/h aber nur 91 Prozent. Alternativ Winterreifen mit dem Index XL für Extra-Load verwenden.


- Bei der Reifenbefüllung mit Luft ist das Einbringen von Feuchtigkeit (Kondenswasser) zu vermeiden. Daher stets einen Öl- und Wasserabscheider an der Druckluftanlage verwenden.


- Bei montierten Winterreifen wird der Kaltreifendruck bei ca. 18 – 20 Grad Celsius eingestellt. Bei geringeren Temperaturen gilt: Pro zehn Grad Celsius Abweichung wird der Druck um 0,1 bar erhöht. Beispiel: Erfordert der Reifen einen Druck von 2,5 bar, so müsste bei einer Reifentemperatur von 0 Grad Celsius der Druck 2,7 bar betragen. Allerdings darf der Effektivdruck nie über 3,5 bar liegen.


- Bei Neureifen die erforderlichen Sensoren der Reifenfülldruck-Kontrollsysteme (RDKS) richtig verbauen und die Drücke einlernen. Indirekte Systeme unbedingt auf die neuen Winterreifen kalibrieren.


- Bei Winterreifen, die nicht für die Höchstgeschwindigkeit des Pkw ausgelegt sind, bitte den entsprechenden Aufkleber am Armaturenbrett anbringen bzw. die Tachoprogrammierung nicht vergessen.


Abgesehen von der professionellen Montage der Winterreifen sollten die Kundenberater des Fachhandels wissen, was es mit den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um Winterreifen gemäß der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften auf sich hat:


- Alle M+S-markierte Reifen ohne das Schneeflocken-Symbol im dreizackigen Berg, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt werden (höchstmögliche DOT-Nummer = 5217), gelten bis zum 30. September 2024 als wintertaugliche Bereifung (Bestandsschutz).


- Reifen, die ab dem 01. Januar 2018 hergestellt werden (also ab DOT-Nummer 0118), müssen das Schneeflocken-Symbol aufweisen, um als wintertauglich eingestuft zu sein.


- Reifen mit M+S-Markierung (z.B. SUV oder 4×4) ohne Schneeflocke können ab 30. September 2024 weiterhin als Sommerreifen gefahren werden, der Reifen muss aber die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit abdecken und darf nicht bei winterlichen Straßenverhältnissen eingesetzt werden.


- Die Ausnahme, dass Reifen nicht die bauartbedingte Fahrzeug-Geschwindigkeit abdecken müssen, gilt allein für wintertaugliche Bereifung! Das bedeutet: Reifen, die lediglich eine M+S-Markierung tragen, dürfen entsprechend den Stichtagen nur noch verwendet werden, wenn sie die Fahrzeug-Geschwindigkeit abdecken. Sie sind dann entsprechend Sommerreifen einzustufen.


- Alle Pirelli Winterreifen tragen das Schneeflocken-Symbol.


- Es gilt weiterhin die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Doch die Empfehlung für maximale Sicherheit bei winterlichen Bedingungen ist nach wie vor eine Restprofiltiefe von mindestens 4,00 mm.


- Für den Einsatz einer wintertauglichen Bereifung gibt es keine zeitliche Begrenzung. Die Winterreifenpflicht gilt situativ bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.


Noch eine abschließende Empfehlung von Norbert Allgäuer-Wiederhold: „Zum guten Service gehört nicht zuletzt, dass ein Kunde bei der Buchung des Umrüsttermins danach gefragt wird, ob er Schneeketten verwendet. Die sollte er gegebenenfalls zum Umrüsttermin mitbringen, damit deren Tauglichkeit geprüft werden kann.“


(Quelle: Pirelli)






















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