Die Europäische Union hat auch Auswirkung auf Motorradreifen-Bezeichnungen. Es wurde eine Norm beschlossen, die Änderungen in der Reifengrößenbezeichnung bringt. Völlig umdenken müssen Motorradfahrer, der Handel bzw. Prüfstellen aber nicht. Denn gleichartige Bezeichnungen sind bereits bei Reifen bis zum Geschwindigkeitsbereich H bekannt. Die Bezeichnungsveränderung betrifft vor allem V-, VB-, VR- und ZR-Reifen. Der wesentliche Unterschied zwischen der bisherigen und der neuen Bezeichnung ist die Einführung der Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol) sowie des neuen Geschwindigkeitssymbols W (= 270 km/h) bei ZR-Reifen. Das Geschwindigkeitssymbol V (bisher V = über 210 km/h) wurde neu definiert als V = 240 km/h. Entspricht ein Reifen mit Geschwindigkeitskennung V der Geschwindigkeit von 240 km/h so entfällt der Geschwindigkeitskennbuchstabe innerhalb der Reifengröße und es wird die Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol) nach der Reifengrößenbezeichnung angeführt (z. B. 69 V). Bei ZR-Reifen mit der Geschwindigkeit 270 km/h bleibt die Reifenbezeichnung unverändert und es wird die Betriebskennung der Reifenbezeichnung angeführt (z. B. 69 W). Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Reifens bei V/VB/VR über 240 km/h bzw. bei ZR über 270 km/h bleibt die bisherige Bezeichnung unverändert und Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl/ Geschwindigkeitssymbol) wird hinzugefügt. Hierbei wird die Betriebskennung in Klammern gesetzt, um deutlich zu machen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit über V = 240 km/h bzw. W = 270 km/h ist, z.B. (69 V), (69 W).
Bei den meisten Motorrädern ist neben der Reifengröße auch ein Fabrikat in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Oftmals gibt es aber Alternativen anderer Hersteller oder neue Reifenmodelle, die den Wünschen und Bedürfnissen der Fahrer eher entsprechen als die eingetragene Serienbereifung.
Die Fabrikatsbindung hat in Deutschland nach wie vor seine Gültigkeit und ist zulässig. Ist in den Fahrzeugpapieren ein Reifenfabrikat eingetragen, so ist dieses Fabrikat zunächst bindend.
Motorrad- und Reifenhersteller testen jedes Jahr Hunderte von Reifen. Hierbei werden Motorräder mit allen erdenklichen Reifenkombinationen in Fahrsituationen und Grenzbereiche gebracht, in die normale Motorradfahrer kaum vorstoßen. Erst wenn das Testprogramm zur vollsten Zufriedenheit absolviert ist, erteilen die Fahrzeug- und Reifenhersteller die Freigabe in Form von Hersteller- oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ein für ein bestimmtes Motorrad freigegebenes Fabrikat kann bedenkenlos gefahren werden, wenn die Größenbezeichnungen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhält der Motorradfahrer bei den Fahrzeug- oder Reifenherstellern.
Die nunmehr freigegebenen Reifen müssen nicht eingetragen werden! Neue Reifen unterliegen für Ihre Produktion seit dem 01.01.1998 einer Bauartengenehmigungspflicht. Beim Vorliegen einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung sind sie deswegen von einer Anbauabnahme und einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere befreit.
Aus der Hersteller- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung geht hervor, dass bei der ordnungsgemäßen Verwendung der Reifen keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. D.h. das Motorrad befindet sich hinsichtlich der Reifenumrüstung im vorschriftsmäßigen Zustand und die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen. Es darf also zu keiner Beanstandung bei einer Verkehrskontrolle kommen. Sie sollten jedoch die Bescheinigung stets bei sich führen.
Quelle: IVM e.V.
Die Seitenwand ist die "Visitenkarte" des Reifens. Zahlen- und Buchstabenkombinationen informieren nicht nur, wie der Reifen heißt, sondern auch, wie schnell man mit ihm fahren und wie hoch man ihn belasten darf. Detaillierte Informationen zu den Seitenwandbeschriftungen bei Motorradreifen finden Sie hier.
Die Signatur weist darauf hin, dass es sich um einen Motorradreifen handelt, der ausschließlich auf einer Motorradfelge montiert werden darf. M/C = Motorcycle. Diese Signatur ist seit dem 01.05.2003 auf allen Motorradreifen Pflicht.
Eine Fabrikatsbindung bei Motorradreifen gibt es nur in Deutschland. Somit wird im Ausland auch keine Freigabe benötigt. Ist Ihre Wunschmarke (inkl. passendem Profil und Größe) nicht in Ihrem Fahrzeugschein eingetragen, so darf er diese nicht fahren.
Ausführliche Informationen rund um Motorradreifen erhalten Sie auf unserer Webseite www.MotorradreifenDirekt.de im Bereich "Motorrad Portal".
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